{"id":75550,"date":"2023-05-10T00:41:28","date_gmt":"2023-05-09T22:41:28","guid":{"rendered":"https:\/\/kinedo1.fokuspokus.dev\/agb\/"},"modified":"2026-02-09T15:24:00","modified_gmt":"2026-02-09T14:24:00","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kinedo-bad.de\/de-ch\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<section class=\"m-page-hero-color\">\n  <div class=\"wrapper\">\n    <div class=\"m-page-hero-color__content\">\n      <h1>\n        AGB      <\/h1>\n      <span>\n              <\/span>\n    <\/div>\n  <\/div>\n\n<\/section>\n\n\n<div class=\"modul-raster-wrapper normal\" >\n  <div class=\"wrapper\">\n    <div class=\"modul-raster  spacing-top--small spacing-bottom--medium\">\n              <div class=\"row  wrap\">\n                                                  <div class=\"raster-block rastercolumn col-2 \n                \">\n\n                \n\n                    \n                        <\/div>\n                                                  <div class=\"raster-block rastercolumn col-8 \n                \">\n\n                \n                  \n                      <div class=\"textblock\">\n\n                      \n                      <div class=\"wysiwyg\">\n                        <h3 class=\"grey\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN (AGB)<br \/>\nSFA DEUTSCHLAND GMBH | SFA \u00d6STERREICH GMBH | SFA SWITZERLAND AG (CI-APR\u00c8S \u00ab\u00a0SFA\u00a0\u00bb)<\/h3>\n<h3 class=\"grey\">1. Allgemeines und Geltungsbereich<\/h3>\n<p>1.1 SFA bietet neue Waren im Bereich Abwassertechnik \/ Sanit\u00e4r Kunden an, die Unternehmer sind. Die Rechtsbeziehungen zwischen SFA und dem Kunden richten sich ausschlie\u00dflich nach diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen \u2013 soweit sie nicht in dieser Bestellung festgelegt sind \u2013 gelten nicht.<\/p>\n<p>1.2 Die hier vorliegenden AGB gelten f\u00fcr die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen \u201eSFA\u201c und dem Kunden.<\/p>\n<p>1.3 SFA ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdr\u00fcckliche Mitteilung mit Auftragsbest\u00e4tigung oder mit Auslieferung der Ware erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>1.4 Unternehmer im Sinne der vorliegenden AGB ist jede nat\u00fcrliche oder juristische Person oder eine rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft, mit der in Gesch\u00e4ftsbeziehung getreten wird und die in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt.<\/p>\n<p>1.5 Die AGB k\u00f6nnen auf der Website www.sfa-sanibroy.de jederzeit auf der Detailseite \u201eAGB\u201c eingesehen werden, die \u00fcber den Link \u201eAGB\u201c im unteren Bereich der Website erreichbar ist. Dort besteht die M\u00f6glichkeit, die AGB zu speichern oder auszudrucken.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">2. Vertragsabschluss<\/h3>\n<p>2.1 Die Angebote von SFA beinhalten die im Angebot ausdr\u00fccklich aufgef\u00fchrten Waren schlie\u00dfen s\u00e4mtliche Nebenleistungen, wie Bau-, Montage- oder Installationsarbeiten, Installationsmaterial und sonstige Arbeiten vor Ort ausdr\u00fccklich aus. Beratung und Angebote sind unentgeltlich und erfolgen durch SFA nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch unverbindlich und freibleibend. Die gesamte Angebotsdokumentation (z.B. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweise auf DIN Normen) verbleibt im Eigentum von SFA. Diese darf ohne Zustimmung von SFA weder vervielf\u00e4ltigt noch an Dritte weitergegeben werden und ist bei Aufforderung unverz\u00fcglich an SFA zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>2.2 Produktabbildungen sowie Zeichnungen oder Illustrationen gelten lediglich als ann\u00e4hernde Produktbeschreibung. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Produktbeschaffenheit sind die Angaben in der Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>SFA \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit von Katalogangaben. Kataloge und Prospekte von SFA werden st\u00e4ndig \u00fcberarbeitet, weswegen Produkt\u00e4nderungen vorbehalten bleiben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Annahmeerkl\u00e4rung bzw. Bestellbest\u00e4tigung oder einem gesondert abgeschlossenen Vertrag enthaltenen<br \/>\nAngaben ma\u00dfgeblich. Bestimmte Eigenschaften der zu liefernden Produkte gelten nur dann als zugesichert, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Bezugnahme auf Normen oder vereinbarte Spezifikationen oder auf einen Warenkatalog allein beinhaltet lediglich eine n\u00e4here Waren- beziehungsweise Leistungsbezeichnung und keine Zusicherung von Eigenschaften.<\/p>\n<p>2.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Auftr\u00e4ge bed\u00fcrfen unserer schriftlichen Best\u00e4tigung, die innerhalb von 5 Werktagen erteilt wird. F\u00fcr den Umfang der Lieferung und andere<br \/>\nVertragsinhalte ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung allein ma\u00dfgebend. Technische Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes in Katalogen, Prospekten und sonstigen drucktechnischen Erzeugnissen sind nur verbindlich, wenn auf sie in der Auftragsbest\u00e4tigung Bezug genommen wird.<\/p>\n<p>2.4 Bestellungen und \u00c4nderungen sind f\u00fcr SFA nur bindend, wenn sie schriftlich von SFA best\u00e4tigt wurden, und stellen erst dann einen Vertragsschluss dar.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Vertreter\/ Berater von SFA sind nicht bevollm\u00e4chtigt rechtsverbindliche Erkl\u00e4rungen abzugeben. Diese bed\u00fcrfen stets der Genehmigung durch SFA.<\/p>\n<p>2.5 Die Annahme kann entweder durch ausdr\u00fcckliche Mitteilung mit Auftragsbest\u00e4tigung oder mit Auslieferung der Ware erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>2.6 Preislisten, Preisangebote, Kostenvoranschl\u00e4ge und Ausschreibungen von SFA stellen kein bindendes Angebot zum Verkauf der Waren dar. Es handelt sich bei den Angeboten vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, \u201eSFA\u201c ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Preis\u00e4nderungen bleiben jederzeit vorbehalten.<\/p>\n<p>2.7 Bestellungen, die bei SFA eingehen und von SFA angenommen wurden, k\u00f6nnen nicht ohne Zustimmung von SFA storniert werden, und die Stornierung eines Vertrags, an dem der K\u00e4ufer Partei ist, stellt keinen ausreichenden Grund f\u00fcr die Stornierung einer vom K\u00e4ufer erteilten Bestellung dar.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">3. Liefer- und Leistungsbedingungen<\/h3>\n<p>3.1 Alle in schriftlichen Angeboten oder an anderer Stelle genannten Lieferzeiten sind unverbindlich, au\u00dfer sie werden ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart oder best\u00e4tigt. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem SFA die Auftragsbest\u00e4tigung versendet. Verbindliche Lieferfristen verl\u00e4ngern sich angemessen bei Eintritt h\u00f6herer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen nach Vertragsabschluss sowie von SFA nicht zu vertretenden Hindernissen. Die angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist gilt auch dann, wenn die vorgenannten Umst\u00e4nde bei Zulieferern von SFA eintreten. Den Eintritt und das Ende derartiger Hindernisse wird SFA dem Kunden baldm\u00f6glichst mitteilen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>3.2 SFA \u00fcbernimmt kein Beschaffungsrisiko und beh\u00e4lt sich vor, sich im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Selbstbelieferung durch Zulieferer von der Verpflichtung zur Erf\u00fcllung des Vertrags zu l\u00f6sen. Die Verantwortlichkeit von SFA f\u00fcr Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit nach Ma\u00dfgabe der Haftungsregelungen dieser AGB gem\u00e4\u00df \u00a7 9 bleibt hiervon unber\u00fchrt. Im Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit oder der nur teilweisen Verf\u00fcgbarkeit der Leistung wird SFA den Kunden unverz\u00fcglich informieren; im Fall des R\u00fccktritts wird die Gegenleistung unverz\u00fcglich an den Kunden zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>3.3 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von SFA setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtung des Kunden voraus, z.B. vereinbarte Vorauszahlungen oder zu beschaffende Genehmigungen oder \u00c4hnliches.<\/p>\n<p>3.4 Ger\u00e4t der Kunde mit der Annahme der Lieferung in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Kunden \u00fcber. SFA ist in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen.<\/p>\n<p>3.5 Das Verstreichen verbindlicher Lieferfristen befreit den Kunden, der vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen will, nicht davon, eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzten und zu erkl\u00e4ren, dass er die Leistung nach Ablauf der Nachfrist ablehnen werde. Dies gilt dann nicht, wenn Lieferfrist bzw. Liefertermin ausdr\u00fccklich als Festtermin zugesichert oder vereinbart wurde.<\/p>\n<p>3.6 Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>3.7 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung \u201eab Werk\u201c vereinbart.<\/p>\n<p>3.8 Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden \u00fcber, sobald ihm die Ware oder die Sendung an die f\u00fcr den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist.<\/p>\n<p>3.9 Verz\u00f6gert sich der Versand der Ware infolge von Umst\u00e4nden, die dieser zu vertreten hat, tr\u00e4gt der Kunde die Kosten f\u00fcr die Lagerung und die Versicherung.<\/p>\n<p>3.10 Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel darf die Annahme der Ware nicht verweigert werden.<\/p>\n<p>3.11 Die Lieferung erfolgt ausschlie\u00dflich in den angegebenen Verpackungseinheiten.<\/p>\n<p>3.12 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Der Versand erfolgt immer auf Risiko des Kunden. SFA haftet f\u00fcr versandbezogene Sch\u00e4den nur dann, wenn es die Lieferung selbst durchgef\u00fchrt hat und wenn der Schaden durch zumindest grobe Fahrl\u00e4ssigkeit seitens SFA verursacht wurde. SFA unterst\u00fctzt den Kunden in angemessener Weise bei der Geltendmachung seiner Schadenersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Frachtf\u00fchrer, wenn die Lieferung von einem Dritten abgewickelt wurde. Solche Anspr\u00fcche sollten zun\u00e4chst gegen das Bef\u00f6rderungsunternehmen (Spediteur, Paketdienstleister usw.) gerichtet werden. Ersatz wird nur auf der Grundlage einer neuen Bestellung zu den aktuell geltenden Preisen gew\u00e4hrt. Abweichungen auf dem Lieferschein oder der Rechnung sowie Transportsch\u00e4den sollten uns unverz\u00fcglich, jedoch nicht sp\u00e4ter als innerhalb von 3 Tagen ab Wareneingang schriftlich mitgeteilt werden. Transportsch\u00e4den hat der Kunden zus\u00e4tzlich dem Spediteur\/Dienstleister unmittelbar bei Lieferung anzuzeigen und in den Lieferdokumenten schriftlich festzuhalten.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">4. Preise\u2009\/\u2009Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p>4.1 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von SFA \u201eab Werk\u201c.<\/p>\n<p>4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen von SFA nicht eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert<br \/>\nausgewiesen.<\/p>\n<p>4.3 Die Kaufpreisforderungen von SFA sind nach Stellung der Rechnung sofort ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. Tritt nach Vertragsabschluss eine Verm\u00f6gensverschlechterung beim Kunden ein, ist SFA berechtigt, s\u00e4mtliche Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung f\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n<p>4.4 Kommt der Kunden in Zahlungsverzug, ist SFA berechtigt, Verzugszinsen i.\u2009H. von 9\u2009% \u00fcber dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>4.5 Das Recht zur Aufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftigen Gegenforderungen m\u00f6glich.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">5. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>5.1 SFA beh\u00e4lt sich an den von ihr gelieferten Waren das Eigentum vor, bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher, ihr gegen den Kunden zustehenden Anspr\u00fcche. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung von SFA.<\/p>\n<p>5.2 Werden die gelieferten Waren vom Kunden mit anderen Gegenst\u00e4nden zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, ist der Kunde verp\ufb02ichtet, SFA anteilig Miteigentum zu \u00fcbertragen, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt. Ver\u00e4u\u00dfert der Kunde die gelieferte Ware bestimmungsgem\u00e4\u00df weiter, tritt er hiermit schon jetzt die aus der Ver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an SFA bis zur v\u00f6lligen Tilgung aller ihrer Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung ab.<\/p>\n<p>Der Kunde ist in widerru\ufb02icher Weise berechtigt, die abgetretenen Forderungen f\u00fcr eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungserm\u00e4chtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oder eine wesentliche Verm\u00f6gensverschlechterung beim Kunden eintritt. Der Kunde hat dann unverz\u00fcglich die an SFA abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben und alle zum Einzug durch SFA erforderlichen Angaben zu machen, sowie die dazu notwendigen Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.<\/p>\n<p>5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SFA berechtigt, die gelieferte Ware zur\u00fcckzuholen. In der Zur\u00fccknahme der Ware durch SFA liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, SFA hat einen solchen ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. SFA ist nach R\u00fccknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden \u2013 abz\u00fcglich angefallener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<\/p>\n<p>5.4 Bei Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat der Kunde SFA unverz\u00fcglich zu informieren, damit SFA gegebenenfalls rechtlich dagegen vorgehen kann.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">6. Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<p>6.1 Der Kunde muss als Unternehmer die Ware gem\u00e4\u00df \u00a7 377 HGB unverz\u00fcglich nach Erhalt untersuchen und offensichtliche M\u00e4ngel der Ware SFA unverz\u00fcglich anzeigen, soweit dies nach dem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist. Andernfalls sind Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche ausgeschlossen. Eine M\u00e4ngelanzeige hat in Textform zu erfolgen und ist an SFA zu richten.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>6.2 Sofern dem Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche zustehen sollten, kann die Nacherf\u00fcllung nach Wahl von SFA durch Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung neuer Ware erfolgen.<\/p>\n<p>6.3 Verkennt der Kunde vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig, dass die Ware tats\u00e4chlich nicht mangelhaft ist bzw. dass SFA nicht verantwortlich ist f\u00fcr den Mangel, so ist er SFA zum Ersatz von etwaig dort angefallenen Kosten verpflichtet.<\/p>\n<p>6.4 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Rechte bei M\u00e4ngeln an einer neuen Sache betr\u00e4gt zwei Jahre jeweils ab Erhalt der Ware.<\/p>\n<p>6.5 Die von SFA vertriebenen Produkte sollten ausschlie\u00dflich von geeigneten Fachunternehmen, nicht aber von entsprechenden Laien eingebaut werden. Werden die Produkte nicht fachgerecht eingebaut und\/oder verwendet, sind Anspr\u00fcche aus einer etwaigen (Hersteller-)Garantie ausgeschlossen. Eine Haftung bzw. Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sch\u00e4den oder M\u00e4ngel, die aus einem nicht fachgerechten Einbau und\/oder einer nicht fachgerechten Verwendung der verkauften Produkte resultieren, kann nicht \u00fcbernommen werden. Die Montage- und Einbauanleitungen etc. von SFA sind zwingend zu beachten, ein Abweichen davon unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>6.6 Nach Zugang einer M\u00e4ngelanzeige stellt SFA dem Kunden ein Formular zur Verf\u00fcgung, mit dem dieser den Werkskundendienst beauftragt. Die von dem Kunden gemachten Angaben m\u00fcssen vollst\u00e4ndig, nachvollziehbar und plausibel sein. Verz\u00f6gerungen in der Gew\u00e4hrleistungsabwicklung gehen ansonsten zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p>6.7 Im Rahmen der Beauftragung entscheidet SFA, ob ein Service vor Ort oder in den eigenen R\u00e4umlichkeiten erfolgt, insbesondere bei versandf\u00e4higer Ware.<\/p>\n<p>6.8 Der Kunde hat den Zugang zum Produkt oder dessen Versand an bzw. Abholung durch SFA sicherzustellen und rechtzeitig vor Beginn etwaig erforderliche Unterlagen und Dokumente, Hilfskr\u00e4fte und\/ oder Betriebsmittel bereitzustellen, erforderlichenfalls Sch\u00e4chte\/ Produkte fachgerecht und vollst\u00e4ndig zu entleeren. Der Kunde gew\u00e4hrleistet, dass die Leistungen von SFA unverz\u00fcglich nach Ankunft des Personals ohne l\u00e4ngere Wartezeiten begonnen und ohne Unterbrechung fertiggestellt werden k\u00f6nnen. Andernfalls ist SFA berechtigt die insgesamt entstehenden Mehraufwendungen an den Kunden zu berechnen.<\/p>\n<p>Der Service vor Ort bezieht sich hierbei rein auf M\u00e4ngel\/Defekte, welche in direkter Verbindung mit dem Produkt stehen. Der SFA-Service greift weder in bauliche Gegebenheiten\/M\u00e4ngel ein noch werden diese beseitigt oder schafft Zug\u00e4nglichkeit zum Ger\u00e4t vor Ort.<\/p>\n<p>Die Bearbeitung einer Mangelanzeige erfolgt in angemessener Zeit, in der Regel innerhalb von 1 \u2009\u2013\u20094 Wochen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>6.9 Bei R\u00fccksendung eines Produktes an SFA ist dieses von dem Kunden vorab zu reinigen und die Dekontaminierung vor Versand sicherzustellen. Etwaiges Zubeh\u00f6r und\/oder Anbauteile sind zu entfernen und dieses sorgf\u00e4ltig und gut gesch\u00fctzt zu verpacken. F\u00fcr andernfalls eintretende Sch\u00e4den haftet SFA nicht. Das Transportrisiko tr\u00e4gt der Versender. Der Ware sind entsprechende Begleitpapiere mit allen erforderlichen Angaben zur Bearbeitung der M\u00e4ngelanzeige beizulegen, zu diesem Zweck stellt SFA dem Kunde ein Formular zur Verf\u00fcgung. SFA ist berechtigt, die Annahme nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00dfer Zusendungen zu Lasten des Kunden zu verweigern, insbesondere dann.<\/p>\n<p>6.10 Das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung des Produktes teilt SFA zeitnah in Textform mit. Ersatzvornahme sind nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Freigabe durch SFA gestattet.<\/p>\n<p>6.11 Eine Mangelbeseitigung erfolgt innerhalb angemessener Zeit durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Altteile aus der Reparatur gehen in das Eigentum von SFA \u00fcber.<\/p>\n<p>6.12 Ist SFA f\u00fcr einen Mangel nicht verantwortlich, kann nach Beauftragung durch den Kunden eine kostenpflichtige Nachbesserung vor Ort oder Nachlieferung erfolgen. Andernfalls verbleibt das mangelhafte Produkt bei dem Kunden oder wird diesem kostenpflichtig zur\u00fcckgesendet oder mit dessen Einverst\u00e4ndnis kostenpflichtig entsorgt. In diesem Fall hat der Kunde SFA Fahrt- und Arbeitszeitkosten zu bezahlen. Erfolgt im Auftrag des Kunden eine Mangelbeseitigung und werden dabei nicht im Kostenvoranschlag ber\u00fccksichtigte Arbeiten erforderlich, ist SFA berechtigt, den im Kostenvoranschlag angegebenen Umfang der Arbeiten auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden um bis zu 10\u2009% zu \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p>6.13 Kommt der Auftraggeber mit der R\u00fccknahme eines versandf\u00e4higen Produktes in Annahmeverzug, tr\u00e4gt dieser die der SFA hierdurch entstandenen Kosten. Die Gefahr der Lagerung des Produktes liegt beim Auftraggeber.<\/p>\n<p>Nach erfolgloser Aufforderung an den Auftraggeber zur R\u00fccknahme des Produktes, ist SFA berechtigt, das Produkt kostenpflichtig zu retournieren, zu verwerten oder kostenpflichtig zu entsorgen, soweit der Auftraggeber der Aufforderung durch SFA nicht nachgekommen ist und somit \u00fcber die Folgen informiert wurde.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">7. Montage, Inbetriebnahme und Wartung, Vertragsstrafe<\/h3>\n<p>7.1 Der Kunde hat den Montage-, Inbetriebnahme- und Wartungsanweisungen von SFA Folge zu leisten. Im Fall eines Weiterverkaufs hat der Kunde Sorge daf\u00fcr zu tragen, dass diese Unterlagen und Dokumente vollst\u00e4ndig weitergegeben werden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>7.2 F\u00fcr Abwasserhebeanlagen gelten die Fachregeln, u.a. die gilt die DIN EN 12056-4 | 2001-01. Danach d\u00fcrfen elektrische Anlagen nur von einer Elektrofachkraft angeschlossen werden. Inbetriebnahmen m\u00fcssen durch Fachkundige erfolgen und schriftlich dokumentiert werden. Gleiches gilt f\u00fcr die in festgelegten Zeitabst\u00e4nden erforderlichen Wartungen. Treten bei der Wartung M\u00e4ngel auf, sind diese dem Anlagenbetreiber schriftlich gegen Quittung zu melden.<\/p>\n<p>7.3 Der Kunde hat auf Anforderung durch SFA f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung eines Gew\u00e4hrleistungsfalls Wartungsnachweise und sonstige relevanten Dokumentationen vorzulegen.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">8. Geheimhaltung<\/h3>\n<p>8.1 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Geheimhaltungsvereinbarung sind alle Informationen, die von einem der Vertragspartner oder beiden Vertragspartnern ausdr\u00fccklich und in Textform als vertraulich bezeichnet wurden<\/p>\n<p>\u2013 \u00a0zu den nach den \u00a7\u00a7 17 und 18 UWG gesch\u00fctzte Informationen geh\u00f6ren, insbesondere Know-how.<\/p>\n<p>\u2013 \u00a0durch gewerbliche oder andere Schutzrechte gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n<p>\u2013 unter eine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht fallen oder von \u00e4hnlicher Natur im Hinblick auf die Schutzbed\u00fcrftigkeit sind.<\/p>\n<p>\u2013 bei denen sich das Geheimhaltungsinteresse des offenbarenden Vertragspartners aus der Natur der Informationen gibt.<\/p>\n<p>Unter dem Begriff der \u201eInformation\u201c im vorgenannten Sinne fallen sowohl die Daten an sich als auch die mit den Daten versehenen Datentr\u00e4ger.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Nicht unter den Begriff der vertraulichen Information fallen solche Informationen, die<\/p>\n<p>\u2013 \u00f6ffentlich bekannt sind.<\/p>\n<p>\u2013 nach schriftlicher Erkl\u00e4rung des offenbarenden Vertragspartners auf Verzicht des Schutzes ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>\u2013 dem empfangenden Vertragspartner auf anderem Wege als durch den offenbarenden Vertragspartner bekannt wurden und hierbei durch niemanden eine Geheimhaltungspflicht verletzt wurde.<\/p>\n<p>Derjenige Vertragspartner, der sich auf eine der vorstehenden Ausnahmen beruft, hat im Zweifelsfall deren Vorliegen zu beweisen.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">8.2 Zul\u00e4ssige T\u00e4tigkeiten und unerlaubte Vorg\u00e4nge<\/h3>\n<p>\u2013 Den Vertragspartnern wird einger\u00e4umt, die Informationen in der Art und Weise zu benutzen, wie dies zur Durchf\u00fchrung der Zusammenarbeit zweckm\u00e4\u00dfig und \u00fcblich ist.<\/p>\n<p>\u2013 Erhaltene Informationen d\u00fcrfen nur an diejenigen angestellten Mitarbeiter zur Verf\u00fcgung gestellt werden, die in die Zusammenarbeit einbezogen sind, und zwar nur in dem Ma\u00dfe, wie dies der Aufgabenstellung des Mitarbeiters im Rahmen der Zusammenarbeit entspricht.<\/p>\n<p>\u2013 Externen Beratern d\u00fcrfen Informationen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, soweit diese Berater einer Berufsverschwiegenheitspflicht unterliegen und dies f\u00fcr die Zusammenarbeit notwendig und zweckm\u00e4\u00dfig ist.<\/p>\n<p>\u2013 Informationen d\u00fcrfen Dritten dann \u00fcberlassen werden, wenn der offenbarende Vertragspartner dem zuvor schriftlich zugestimmt hat. Ist der Dritte mit dem empfangenden Vertragspartner ein verbundenes Unternehmen und ist seine Einbeziehung f\u00fcr das Projekt notwendig und zweckm\u00e4\u00dfig, darf der andere Vertragspartner der Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigern.<\/p>\n<p>\u2013 Etwaige gesetzliche oder auf beh\u00f6rdliche Anordnung beruhende Offenbarungspflichten der Vertragspartner bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u2013 Kein Vertragspartner darf Schutzrechte an den vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners nutzen, verwerten oder solche beantragen oder schaffen, sofern nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart worden ist.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">8.3 Pflichten<\/h3>\n<p>\u2013 Die Vertragspartner sch\u00fctzen und sichern die vertraulichen Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt, zumindest aber mit der Sorgfalt, mit welcher sie eigene vergleichbare Informationen sch\u00fctzen. Informationen werden zur Verwaltung gesichert, dass Missbrauch und unbefugte Kenntnisnahme ausgeschlossen sind.<\/p>\n<p>\u2013 Jeder Vertragspartner kann vom jeweils anderen Vertragspartner verlangen, dass eine Kenntnis nehmende Person schriftlich zur Verschwiegenheit nach Ma\u00dfgabe dieser Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet wird und dass dies dem fordernden Vertragspartner im Voraus nachgewiesen wird.<\/p>\n<p>\u2013 Jeder Vertragspartner unterrichtet den \u00fcbertragenen Vertragspartner unverz\u00fcglich und schriftlich, wenn er Kenntnis oder auch nur den Verdacht einer bevorstehenden oder stattgefundenen Verletzung der Geheimhaltungsinteressen des anderen Vertragspartners hat. Hierunter fallen auch Erkenntnisse oder Verdachtsmomente au\u00dferhalb der Zusammenarbeit in diesem Projekt.<\/p>\n<p>\u2013 Jeder Vertragspartner unterrichtet unverz\u00fcglich den jeweils anderen von einer gesetzlichen oder auf beh\u00f6rdliche Anordnung beruhenden Offenbarungspflicht.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">8.4 Vereinbarungsdauer<\/h3>\n<p>Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt, soweit nichts anderes zwischen den Vertragspartnern vereinbart worden ist, auf Dauer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Verpflichtungen aus der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung dauerhaft auch \u00fcber das Ende der Vereinbarung hinaus.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">9. Haftung<\/h3>\n<p>9.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet SFA uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung beruhen sowie f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Dar\u00fcber hinaus haftet SFA uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr Sch\u00e4den, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der \u00dcbernahme von Garantien.<\/p>\n<p>9.2 F\u00fcr solche Sch\u00e4den, die nicht von \u00a7 9.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht werden, haftet SFA, soweit diese Fahrl\u00e4ssigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschr\u00e4nkt sich die Haftung von SFA auf die vertragstypischen vorhersehbaren Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>9.3 Im Falle leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von \u00a7 9.1 noch \u00a7 9.2 erfasst werden, (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet SFA nicht.<\/p>\n<p>9.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die von SFA vertriebenen Produkte sollten ausschlie\u00dflich von geeigneten Fachunternehmen, nicht aber von entsprechenden Laien eingebaut werden. Werden die Produkte nicht fachgerecht eingebaut und\/oder verwendet, sind Anspr\u00fcche aus einer etwaigen (Hersteller-)Garantie ausgeschlossen. Eine Haftung bzw. Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sch\u00e4den oder M\u00e4ngel, die aus einem nicht fachgerechten Einbau und\/oder einer nicht fachgerechten Verwendung der verkauften Produkte resultieren, kann nicht \u00fcbernommen werden.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">10. Schriftform, Salvatorische Klausel, Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenschutz<\/h3>\n<p>10.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.<\/p>\n<p>10.2 Die Bestimmungen des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.<\/p>\n<p>10.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis der Gesch\u00e4ftssitz der SFA. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall, dass der Kunde, der Unternehmer ist, keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat, oder f\u00fcr den Fall, dass der gew\u00f6hnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Auch dann ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gesch\u00e4ftssitz von SFA. Die Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>SFA Deutschland GmbH<\/strong><br \/>\nWaldstr. 23, Geb\u00e4ude B3\/B4, D-63128 Dietzenbach<br \/>\nTel. 06074-30928-0, Telefax 06074-30928-90<br \/>\nSitz Offenbach HRB 10878, UST-ID Nr: DE129455354<\/p>\n<p><strong>SFA \u00d6sterreich GmbH<\/strong><br \/>\nSchwarzenbergplatz 14, A-1040 Wien<br \/>\nTel.\/Fax +43 1 710 60 70<br \/>\nFirmensitz Wien FN 1663221, UST-ID Nr. ATU44351009<\/p>\n<p><strong>SFA Switzerland AG<\/strong><br \/>\nVorstadt 4, CH-3380 Wangen an der Aare<br \/>\nTel. +41 32 631 04 74, Fax +41 32 631 04 75<br \/>\nHandelsregister Bern, UST-ID Nr: CH-108.008.974<\/p>\n<p>Stand der AGB: 01.01.2026<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"grey\">GARANTIEBESTIMMUNGEN<br \/>\nSFA DEUTSCHLAND GMBH (AGB), SFA \u00d6STERREICH GMBH<br \/>\nUND SFA SWITZERLAND AG (NACHFOLGEND SFA\u00a0GENANNT)<\/h3>\n<p>Diese Garantiebedingungen gelten erg\u00e4nzend zu unseren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB), die unter <a href=\"https:\/\/kinedo-bad.de\/de-ch\/agb\/\">www.kinedo-bad.de\/agb<\/a> abrufbar sind. Im Falle von Widerspr\u00fcchen zwischen diesen Garantiebedingungen und den AGB haben die AGB Vorrang, sofern gesetzlich zul\u00e4ssig.<br \/>\nUnsere Produkte unterliegen einer st\u00e4ndigen Qualit\u00e4tskontrolle. Sollte dennoch ein Fehler auftreten, gew\u00e4hren wir ab dem Tag der Installation eine freiwillige, zwei\u00adj\u00e4hrige Garantie, im Falle einer freiwilligen Registrierung des Produktes verl\u00e4ngert sich die Garantie auf 5 Jahre gem\u00e4\u00df den nachfolgenden Bedingungen.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">1. Geltungsbereich der Garantie<\/h3>\n<p>Diese Garantie gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr B2B-Kunden und umfasst alle Produkte der Baureihen: UP; Plus und Compact.<br \/>\nAlle weiteren Produkte*, Produktlinien inkl. Ersatz-\/Verschlei\u00dfteile und Zubeh\u00f6r aus dem Produktportfolio der SFA Deutschland GmbH sind von dieser Garantie ausgeschlossen.<br \/>\nF\u00fcr diese Produkte gelten die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsregelungen.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">2. Voraussetzungen der Garantie<\/h3>\n<p>Die Garantie beginnt mit dem Einbaudatum und setzt die Online-Registrierung des Produkts voraus.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.sfa-sanibroy.de\/de\/cms\/13\/registrieren-sie-ihre-garantie\">https:\/\/www.sfa-sanibroy.de\/de\/cms\/13\/registrieren-sie-ihre-garantie<\/a><br \/>\nEine Registrierung ist freiwillig, eine fehlende Produktregistrierung f\u00fchrt nicht zum vollst\u00e4ndigen Ausschluss der Garantie, sondern lediglich zu einer verk\u00fcrzten<br \/>\nGarantiezeit. Die Montage muss durch einen Fachbetrieb unter Ber\u00fccksichtigung der geltenden Normen sowie der Herstelleranleitung erfolgen. Auf Anforderung sind entsprechende Nachweise bereitzustellen.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">3. Garantieanspruch und -abwicklung<\/h3>\n<p>Im Garantiefall wird der Mangel durch unseren landes\u00adweiten Kundendienst oder unseren Werkskundendienst vor Ort kostenfrei behoben. Nach Eingang einer<br \/>\nM\u00e4ngelanzeige teilt SFA dem Kunden alles weitere zur Abwicklung mit oder SFA stellt dem Kunden ein Formular zur Verf\u00fcgung, mit dem die Beauftragung erfolgt. Unvollst\u00e4ndige oder falsche Angaben k\u00f6nnen zu Verz\u00f6gerungen f\u00fchren, die zu Lasten des Kunden gehen.<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich macht SFA von ihrem Recht auf Nachbesserung gebrauch.<br \/>\nMit Beauftragung erkl\u00e4rt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der SFA-Service alle notwendigen Ma\u00dfnahmen zur Wiederherstellung der Funktion des Produktes einleitet. Dies kann auch einen m\u00f6glichen Austausch des Produktes beinhalten.<br \/>\nSFA entscheidet, ob die Reparatur vor Ort oder in<br \/>\nunseren R\u00e4umlichkeiten erfolgt. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge werden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten \u00fcbernommen, es sei denn, die Kaufsache wurde an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort verbracht, wodurch zus\u00e4tzliche Kosten entstehen.<br \/>\nErfolgt eine Reparatur oder Austausch durch einen Dritten ohne vorherige schriftliche Freigabe durch SFA, besteht kein Anspruch auf Ersatz und\/oder Kosten\u00fcbernahme.<br \/>\nVorab ausgetauschte Ware ist durch SFA oder deren Vertreter zu pr\u00fcfen. Sofern das Produkt im Rahmen der Garantie und\/oder Gew\u00e4hrleistung Instand gesetzt werden kann wird dies durch SFA bevorzugt.<br \/>\nDie funktionsf\u00e4hige und gepr\u00fcfte Ware wird dann zur Entlastung von SFA an den Versender retourniert.<br \/>\nDie Zug\u00e4nglichkeit der Anlage muss f\u00fcr Reparatur- und Wartungsarbeiten gew\u00e4hrleistet sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Einsatz als Fehlfahrt berechnet werden. Hebeanlagen wie auch Sch\u00e4chte m\u00fcssen vor Reparatur durch den Betreiber abgepumpt sein.<br \/>\nZus\u00e4tzliche Arbeiten und Vorbereitung sind von dieser Garantie ausgenommen, die Leistungen der SFA oder deren Vertreter beziehen sich ausschlie\u00dflich auf das Produkt und dessen Funktion.<br \/>\nVon SFA durchgef\u00fchrte Reparaturen oder Dienstleistungen, die nicht durch diese Garantie abgedeckt sind, werden gem\u00e4\u00df den jeweils geltenden Standardpreisen von SFA in Rechnung gestellt.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">4. Ausschl\u00fcsse und Einschr\u00e4nkungen<\/h3>\n<p>Von der Garantie ausgeschlossen sind:<br \/>\n\u2022 M\u00e4ngel durch unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, Installation, Wartung oder Nichtbeachtung der Einbauvorschriften,<br \/>\n\u2022 Verschlei\u00dfteile**,<br \/>\n\u2022 Kosten, die aufgrund baulicher Gegebenheiten entstehen und nicht in direktem Zusammenhang mit unseren Produkten stehen,<br \/>\n\u2022 Transportsch\u00e4den, sofern diese nicht unmittelbar nach der Lieferung angezeigt wurden.<br \/>\nDer Kunde ist verpflichtet, Transportsch\u00e4den umgehend durch Bilddokumentation anzuzeigen. Das Transport\u00adrisiko f\u00fcr R\u00fccksendungen tr\u00e4gt der Versender. SFA haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den durch unzureichende Verpackung.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">5. Haftungsausschluss<\/h3>\n<p>Diese Garantie begr\u00fcndet keine weitergehenden Anspr\u00fcche, insbesondere nicht auf Ersatz von Folgesch\u00e4den oder entgangenen Gewinn. Die gesetzliche Haftung f\u00fcr Vorsatz, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit sowie f\u00fcr Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<h3 class=\"grey\">6. Bezug zu geltenden Normen<\/h3>\n<p>Montage, Betrieb und Wartung hat gem\u00e4\u00df den einschl\u00e4gigen Normungen EN 12050 1-3 ;12056 (mit Anhang A) 1986-100 EN 752 sowie erg\u00e4nzende technische Richtlinien zu erfolgen. SFA \u00fcbernimmt keine Kosten, die durch die Nichtbenutzbarkeit einer defekten Hebeanlage zur begrenzten Verwendung entstehen, sofern keine Ausweichm\u00f6glichkeit oberhalb der R\u00fcckstauebene vorhanden ist.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Diese Garantie beeinflusst nicht die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte des Kunden.<\/p>\n<p>* z.B.: Hochleistungshebeanlagen: Sanicubic, Sanicom, Sanifos, Kondensatpumpen, Pumpstationen, Tauch-\/Brunnenpumpen, Fettabscheider<br \/>\n** Verschlei\u00dfteile: z.\u2009B. Membranen, Mikroschalter, R\u00fcckschlagklappen, Kondensatoren, WC-Sitze, flexible Anschlussmaterialien.<\/p>\n                      <\/div>\n                      <\/div>\n                    \n                        <\/div>\n                                                              <\/div>\n                                <\/div>\n        <\/div>\n    <\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":13,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-75550","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB | Kinedo<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" 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